Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB, Stand: 25.05.22)

  1. Geltungsbereich, Verbraucher, Unternehmer

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Bestellern, die Verbraucher sind und Unternehmern. Ein Verbraucher ist (§ 13 BGB) jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist (§ 14 BGB) eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

1.2. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Bestellers sind für den Auftragnehmer unverbindlich, auch wenn der Auftragnehmer im Einzelfall nicht widerspricht, es sei denn, er erkennt sie schriftlich an. In diesem Fall haben sie nur Geltung für den jeweiligen Einzelvertrag. Zwischen dem Auftragnehmer und dem Besteller getroffene besondere Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt. 

  1. Zustandekommen des Vertrags

2.1. Teilt der Auftragnehmer dem Besteller die benötigte Materialmenge und den Preis für ein vom Besteller angefragtes 3D-Druckbauteil mit, liegt darin kein rechtlich wirksames Angebot des Auftragnehmers vor, sondern der Besteller gibt mit seiner darauf folgenden Bestellung ein verbindliches Angebot ab. Das Angebot wird durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Lieferung der bestellten Ware vom Auftragnehmer angenommen. 

2.2. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen (Konstruktionen, Modelle, Abbildungen, Zeichnungen, Dateien etc.) und darin oder im Angebot enthaltene technische Daten (Maße und Gewichte) sowie Mitteilungen auf betriebliche oder überbetriebliche Normen und Muster sind nicht maßgebend und sind – falls keine ausdrückliche Zusicherung erfolgte – keine zugesicherte Eigenschaft. 

  1. Kein Widerrufsrecht

Der Besteller hat kein Widerrufsrecht, da die 3D-Druckbauteile nach seiner Spezifikation gefertigt werden (§ 312d Abs. 4 Nr.1 BGB). 

  1. Untersagte 3D-Druckbauteile

4.1. Es ist dem Besteller untersagt, 3D-Druckbauteile bei dem Auftragnehmer anfertigen zu lassen, die: 
4.1.1. Gegen Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere gegen Urheber-, Marken-, Gebrauchsmuster- oder Patentrechte. 

4.1.2. Gegen sonstige gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstoßen, z.B. gegen § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen), § 204 StGB (Verwertung fremder Geheimnisse), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) 

4.1.3. Nachbildungen von Waffen sind oder so aussehen. 

4.1.4. Sonst gegen die guten Sitten und Normen verstoßen. 

4.2. Bei einem Verstoß des Bestellers gegen seine vertraglichen Pflichten, kann der Auftragnehmer die Herstellung und Auslieferung des 3D-Druckbauteile ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig unterbrechen und/oder vom Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer wird bei der Auswahl der Maßnahme auch die Interessen des Bestellers berücksichtigen, insbesondere Art und Umfang der Pflichtverletzung. 

4.3. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus zu einer Unterbrechung berechtigt, wenn Dritte nachvollziehbar eine Rechtsverletzung durch Herstellung des 3D-Druckbauteiles durch den Besteller anzeigen oder wenn Anhaltspunkte für eine Verletzung der Pflichten des Bestellers gemäß Ziffer 4.1 vorliegen; es muss von dem Auftragnehmer nicht geprüft werden, ob die geltend gemachte Rechtsverletzung begründet ist, sondern der Besteller hat sich rechtlich zu verteidigen, z.B. durch entsprechendes Vorgehen gegen den Dritten. 

4.4. Der Auftragnehmer informiert den Besteller über eine Unterbrechung unverzüglich und fordert ihn zur Stellungnahme auf. 

4.5. Der Besteller stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Auftragnehmer aufgrund einer Verletzung der Pflichten des Bestellers gemäß Ziffer 4.1 geltend machen und ersetzt dem Auftragnehmer sämtliche dadurch entstandene Schäden. 

  1. Fertigung und Lieferung der Teile, Eigentumsvorbehalt

5.1. Der Besteller muss seiner Konstruktion auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Eignung für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck unter Berücksichtigung der technischen Rahmenbedingungen bei der Herstellung der 3D-Druckbauteile auf den zum Einsatz kommenden 3D-Druckern eigenverantwortlich prüfen. 

5.2. Die 3D-Druckbauteile werden entsprechend der Konstruktion des Bestellers hergestellt und bilden den von ihm erstellten maschinenlesbaren Datensatz ab. Fehler der Konstruktion und der Datenaufbereitung sind daher allein von dem Besteller zu verantworten. Der Auftragnehmer berät den Besteller nicht über die Konstruktion sowie die Verwendung der Teile, sofern nicht im Angebot spezifiziert Zudem erfolgt keine Kontrolle oder Verbesserung der Konstruktion und Spezifikation durch den Auftragnehmer. 

5.3. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Verantwortung auf ihn über, sobald die Lieferung an ihn übergeben wurde. Ist der Besteller Unternehmer, geht die Verantwortung auf ihn über, sobald der Auftragnehmer die Lieferung an das Transportunternehmen übergeben hat. 

5.4. Die in der Bestellbestätigung genannte Laufzeit ist unverbindlich, es sei denn diese ist ausdrücklich zugesichert bzw. vereinbart. Bei Mitteilung eines verbindlichen Liefertermins übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für eine verspätete Lieferung durch den Dienstleister (Post, DHL, UPS, Spedition usw.). 

5.5. Der Auftragnehmer beginnt mit der Herstellung der Teile nach Zahlungseingang. 

5.6. Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. 

  1. Zahlungsbedingungen

6.1. Forderungen des Auftragnehmers sind ohne Abzug in EURO zu zahlen. 

6.2. Der Auftragnehmer berechnet die Versandkosten, gemäß des Angebotes. 

6.3. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

  1. Ansprüche wegen eines Mangels der Ware

7.1. Bei Mängeln hat der Besteller die gesetzlichen Ansprüche. 

7.2. Ist der Besteller Unternehmer, so gelten die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB). 

7.2.2. Wird der Besteller von einem Verbraucher oder im Wege des Rückgriffs von einem Unternehmer wegen eines Mangels der Ware in Anspruch genommen, hat er dies dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Ein Rückgriff gegen den Auftragnehmer ist nur insoweit möglich, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelhaftungsansprüche hinausgehende Vereinbarung geschlossen hat. 

7.2.3. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Bestellers wegen eines Mangels der Ware beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens gerichtet oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind. § 479 Abs.1 BGB bleibt ebenfalls unberührt. 

  1. Haftung

8.1. Die Haftung des Auftragnehmers wegen leicht fahrlässiger Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (insbesondere der Pflicht zur rechtzeitigen und mangelfreien Lieferung) ist seine Haftung beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Der Auftragnehmer haftet jedoch unbeschränkt für schuldhaft von ihm verursachte Schäden des Bestellers an Leib, Leben und Gesundheit sowie für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und das Fehlen garantierter Beschaffenheiten. 

8.2. Die Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 

8.3. Ist der Besteller Unternehmer, gilt ferner, dass die Verjährungsfrist für Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz, die nicht auf einem Mangel der Ware beruhen, ein Jahr beträgt. Unberührt bleibt die gesetzliche Verjährung von Ansprüchen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Körper und Gesundheit und aufgrund des Produkthaftungsgesetzes. 

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Datenschutz, salvatorische Klausel

9.1. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. 

9.2. Ist der Besteller Kaufmann, so ist der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart (Winsen – Luhe); der Auftragnehmer ist aber auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. 

9.3. Die erforderlichen Daten des Bestellers, insbesondere Name und Adresse, werden vom Auftragnehmer zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt. 

9.4. Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. 

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